Was Sie tun können

Was kann man tun?


Es gibt einige Möglichkeiten den Politikern zu zeigen, dass man mit der Erhebung der Hundesteuer

und/oder der Erhebung erhöhter Hundesteuer für Listenhunde nicht einverstanden ist.

Nichts zu tun wäre der falsche Weg. Nur wenn man seine Stimme erhebt kann man auch etwas bewirken. „Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!“

 

Deshalb … werden auch Sie aktiv! Hier ein paar Tipps:

 

  • Machen Sie Druck auf die Bundes-, Landes- und Kommualpolitik. Nur durch massivem Druck der Hundehalter und weiterer tierlieber Bürger lässt sich überhaupt etwas erreichen.
  • Schreiben Sie Briefe und Beschwerden an die Kommunal-, Landes- und Bundespolitiker. Die Hundesteuer ist zwar eine kommunale Steuer und damit Kommunalsache, aber die Landespolitik kann auf die Kommunen einwirken und die Bundespolitik kann auf die Länder einwirken. Somit ist das Thema auch bei der Landes- und Bundespolitik richtig platziert.
  • Schreiben Sie Briefe an die einzelnen Fraktionen (und Parteien) auf allen Ebenen (Stadträte, Landtagsfraktionen, Bundestagsfraktionen) mit der Frage, wie diese zur Hundesteuer stehen.
  • Wählen Sie bei der nächsten Kommual-, Landtags- und Bundestagswahl nur die Parteien, die sich gegen eine Hundesteuer und deren Aufrechterhaltung aussprechen.
  • Reichen Sie eine Petition oder Beschwerde bei Ihrer Kommune oder höheren Ebene ein. Ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid ist normalerweise nicht zulässig, weil sich ein solches nicht auf die Erhebung von Steuern erstrecken darf.

 

Und vor allem: Machen Sie Werbung in Ihrem Bekannten-, Verwandten-, Kollegen- oder Freundeskreis für die Abschaffung der Hundesteuer. Sprechen Sie Hundehalter an und machen Sie diese auch darauf aufmerksam. Je mehr Menschen darüber nachdenken, je mehr Ideen und potenzielle „Mitstreiter“ wird es geben.

 

Anmerkung:

 

Bei Briefen und Beschwerden an die einzelnen politischen Institutionen werden Sie immer wieder Antworten erhalten, dass die Hundesteuer rechtlich nicht zu beanstanden ist. Auf diese Position ziehen sich alle Politiker im Regelfall zurück und tun dann so, als wenn ihnen die Hände gebunden wären!
Grundsätzlich ist es auch richtig, dass die Hundesteuer rechtlich nicht zu beanstanden ist, weil die Gesetze momentan so sind, dass die Hundesteuer erhoben werden kann und darf. Allerdings haben ja die Politiker die Gesetze, Verordnungen, Satzungen etc. so gestaltet, dass die Rechtssprechung nur danach verfahren kann, was die Politiker erlassen haben. Somit könnte also die Politik sehr gut tätig werden und von der Hundesteuer Abstand nehmen, indem die Gesetze, Satzungen, etc. entsprechend geändert werden. Es ist also eigentlich unzulässig sich als Politiker hinter das geltende Recht und die Rechtssprechung zu verstecken.

 

Nochmals in aller Deutlichkeit:

 

Es geht hier eben nicht um ein juristisches, sondern um ein rein politisches Problem.

 

Die Politiker könnten die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Satzungen, etc. ändern, sodass keine Hundesteuer mehr erhoben werden darf und erst recht keine überhöhte Hundesteuer für Listenhunde! Fordern Sie also die Politiker aller Ebenen zum Thema Hundesteuer auf tätig zu werden und diese abzuschaffen!
Wie auf diesen Seiten dargelegt liegt es auch heute schon in der Macht der Kommunalpolitiker in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens (NRW) und in einigen anderen Bundesländern zu entscheiden Hundesteuer zu erheben oder nicht, erhöhte Hundesteuer für Listenhunde zu erheben oder nicht und auch die Höhe der Hundesteuer selbst festzulegen! Dazu ist in NRW und den meisten anderen Bundesländern keine Gesetzesänderung notwendig. In NRW und den meisten anderen Bundesländern reicht dafür ein Beschluß des Stadt- bzw. Gemeinderates vollkommen aus!

 

Nur in den Bundesländern Saarland, Baden Württemberg, Bremen, Hamburg und Berlin sind die Kommunen durch das Bundesland verpflichtet Hundesteuer zu erheben. Aber aufgepasst: Diese Bundesländer schreiben nur die Erhebung von Hundesteuer vor, nicht aber deren Höhe!
Dies bedeutet, dass jede Stadt bzw. Gemeinde in diesen Bundesländern eine Hundesteuersatzung zu erstellen hat, die Höhe der Hundesteuer aber mit 0,00 Euro festlegen könnte!!! D.h., wenn sie in Städten und Gemeinden dieser Bundesländer fordern die Hundesteuer abzuschaffen und sich dann die Kommunalpolitiker auf die Vorschrift durch das Bundesland zurückziehen, können Sie immer noch fordern, die Hundesteuer auf 0,00 Euro festzusetzen.

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