Hundesteuer in Heinsberg (NRW)

Hundesteuer in Heinsberg

 

 

 

 

 

Am 08.11.2010 habe ich eine Beschwerde zur Abschaffung der Hundesteuer in Heinsberg eingereicht. Sie enthielt im Wesentlichen die Argumentationspunkte, die auf diesen Internetseiten unter „Infos zur Hundesteuer“ zu finden sind.
Meine Beschwerde wurde in der Beschwerdeausschutzsitzung am 07.12.2010 behandelt, mit dem Beschlußvorschlag sie mit einer Ablehnungsempfehlung zuständigkeitshalber an den Rat zu verweisen.

 

Hier die Einladung zur Beschwerdeausschußsitzung mit Stellungnahme der Verwaltung: 

 

In der Ratssitzung am 10.12.2010 wurde die Beschwerde ohne weitere Erörterung erwartungsgemäß durch den Rat abgelehnt. Gleichzeitig wurde eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen, die eine Erhöhung der Hundesteuer vorsieht. Auch wurde die Liste der sogenannten „gefährlichen“ Hunde geändert. Z.B. wurde hier der Rottweiler aufgenommen, wodurch Besitzern dieser Rasse eine erheblich höhere Steuer auferlegt wird.

 

Hier die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Heinsberg: 

 

Änderung der Hundesteuersätze in Heinsberg

 

Gegenüberstellung vor und nach der Erhöhung zum 01.01.2011

Hundesteuersätze

bis zum 31.12.2010
(in €)

ab dem 01.01.2011
(in €)

bei einem Hund 54,00 60,00
bei zwei Hunden je Hund 75,00 je Hund 84,00
bei drei oder mehr Hunden je Hund 96,00 je Hund 120,00
bei einem gefährlichen Hund 432,00 552,00
bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 600,00 je Hund 798,00

 

 

Änderung der Liste der gefährlichen Hunde in NRW

 

Gefährliche Hunde nach §2 der Hundesteuersatzung der Stadt Heinsberg

bis zum 31.12.2010 ab dem 01.01.2011
01) American Staffordshire Terrier 01) Pitbull Terrier
02) Pitbull Terrier 02) American Staffordshire Terrier
03) Staffordshire Bullterrier 03) Staffordshire Bullterrier
04) Bullterrier

04) Bullterrier

05) Mastino Napolitano 05) Alano
06) Mastino Espanol 06) American Bulldog
07) Bordeaux Dogge 07) Bullmastiff
08) Dogo Argentino

08) Mastiff

09) Fila Brasileiro

09) Mastino Espanol

10) Römischer Kampfhund 10) Mastino Napoletano
11) Chinesischer Kampfhund 11) Fila Brasileiro
12) Bandog 12) Dogo Argentino
13) Tosa Inu 13) Rottweiler
14) Tosa Inu

gelbe Schrift: vor und nach Änderung vorhanden
weisse Schrift: unterschiedliche Rassen vor und nach Änderung

 

Weggefallen ab 01.01.2011 sind die Rassen: Neu hinzugekommen seit 01.01.2011 sind die Rassen:
Bordeaux Dogge Alano
Römischer Kampfhund American Bulldog
Chinesischer Kampfhund Bullmastiff
Bandog Mastiff
Rottweiler

Nach der Änderung gibt es eine Rasse mehr auf der Liste. Erwähnenswert ist hier, dass der Rottweiler
mit aufgenommen wurde.

 

Mein Kommentar dazu:

 

Abgesehen davon, dass die Einstufung von bestimmten Hunderassen als „gefährliche“ Hunde meiner Meinung nach in keinster Weise haltbar ist (siehe Beitrag „Kampfhundediskussion“), drängt sich hier der Verdacht auf, dass es in den nordrhein-westfälischen Kommunen zu wenige Hunde der weggefallenen Rassen gab und hierdurch zu wenig Geld in die maroden Kommunalkassen gespült wurde. So mussten nun Rassen auf die Liste, deren Anzahl in den Kommunen höher ist (über solche Listen verfügen die Kommunen ja), denn so lässt sich mehr Geld scheffeln. Gerade der Rottweiler dürfte weit verbreitet sein. Fragt sich, wann die Geldgier der Politiker den wahrscheinlich ebenso weit verbreiteten Dobermann erwischt und auf die NRW-Liste setzt!?

 

Wer denkt sich sowas aus und wird womöglich noch dafür befördert?

 

Auf welches Gutachten stützt sich eine solche Einstufung bzw. Umstufung? Wo ist hier der fundierte fachliche Hintergrund? Das hier etwas nicht stimmen kann liegt doch auf der Hand. Da werden jahrelang bestimmte Hunderassen als gefährlich eingestuft und von einem auf den anderen Tag, nämlich zum Jahreswechsel mit dem Silvesterfeuerwerk, sind diese Hunde nicht mehr gefährlich. Dafür sind dann plötzlich andere Rassen gefährlich, die vorher aber als „harmlos“ galten!? Das hier die Gier der Politiker nach Geld im Vordergrund stehen muss ist doch offensichtlich! Aber die Politiker haben dafür bestimmt noch eine ganz andere Begründung, welche sie dann dem „dummen Stimmvieh“ verkaufen!? Da ist der Einfallsreichtum wohl unermesslich.

 

Auch die Uneinheitlichkeit der Rasselisten in den einzelnen Bundesländern spricht eine deutliche Sprache, die genau in die gleiche Richtung geht. Wenn in dem einen Bundesland eine bestimmte Rasse nicht auf der Liste steht und in dem anderen Bundesland doch, dann kann man wohl getrost davon ausgehen, dass hier die Anzahl der gemeldeten Hunde dieser Rasse etwas damit zu tun hat und damit der Steuerbetrag, der sich damit einnehmen lässt. Und: in dem einen Bundesland auf der Liste, in dem anderen nicht? Wie passt das zusammen?
Das muß man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Hunde werden wegen ihrer Rasse in einem Bundesland als gefährlich eingestuft, doch sobald sie die Grenze zum anderen Bundesland passieren, mutieren sie anscheinend zu braven Schoßhündchen. So einfach ist das. Vielleicht sollte mal geprüft werden, ob ortswechselbedingte Spontanheilungen auch bei Stadträten und Landespolitikern möglich sind!

 

Nun mag der ein oder andere Politiker sagen, dass dies eine unverschämte Unterstellung ist!? Ja ist es! Ich unterstelle dies unseren Volksvertretern, aber es fragt sich dabei, was unverschämter ist … diese Unterstellung oder das Vorgehen der Politiker?

 

Anmerkungen zur erhöhten Hundesteuer für „Listenhunde“

 

Die Erhöhung der Hundesteuer in Heinsberg belastet insbesondere diejenigen Hundehalter finanziell sehr stark, deren Hund vorher nicht auf der Liste war und nun zum 01.01.2011 auf die Liste hier in NRW gesetzt wurde (z.B.: Besitzer eines Rottweilers, American Bulldog, etc.).

 

Für diese Hundehalter ergibt sich folgende Rechnung (ausgehend von einem Hund):

Hundesteuersatz bis zum 31.12.2010 54,00 Euro/Jahr  “normaler“ Hund
Hundesteuersatz ab dem 01.01.2011 552,00 Euro/Jahr  “gefährlicher“ Hund

 

Dies entspricht einer Erhöhung von ungefähr 1022 % (= mehr als das Zehnfache der bisherigen Hundesteuer)!!!  Meiner Meinung nach kann man so etwas nur als “Wucher“ bezeichnen!


Wenn man schon zusätzliche Rassen auf die Liste setzt, dann sollten zumindest diejenigen, die zum Zeitpunkt der Änderung
schon einen Hund einer solchen Rasse besitzen eine Art “Bestandsschutz“ geniessen und die Besteuerung weiterhin in der  Kategorie “normaler“ Hund erfolgen (und erst recht bei Vorliegen von Wesenstest und Sachkundenachweis), denn diese Hundehalter sind zum Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes guten Glaubens von einer Besteuerung als „normaler“ Hund ausgegangen.
Wie mir zu Ohren gekommen ist soll es wohl Gemeinden und Städte geben, die diese Regelung anwenden. Heinsberg scheint aber leider nicht dazu zu gehören, wie ich von Hundebesitzern neu hinzu gekommener Rassen hörte und so bereichert sich unsere Stadt gnadenlos an der Tierliebe dieser Hundehalter, denn es kann unterstellt werden das kein tierliebender Hundehalter jetzt den Hund abschafft und somit eher an anderer Stelle seines Haushalts versucht diese überzogene Steuer wieder zu kompensieren.
Aber genau damit rechnet die Stadt höchst wahrscheinlich auch und freut sich vermutlich über jeden so gewonnenen Euro. Dies bezeichne ich als moderne Wegelagerei!!!

 

Und … würde es wider Erwarten nun doch Hundehalter geben, der ihren Hund im Tierheim abgeben müssen, weil sie die hohe “Kampfhundesteuer“ nicht mehr aufbringen können, dann trägt die Stadt daran die alleinige Schuld! Oder bietet die Stadt etwa “Härtefallregelungen“ (insbesondere bei Listenhunden) an? Vermutlich nicht!?

 

Im Übrigen sei in diesem Zusammenhang nochmal daran erinnert:
Hier in NRW ist es den Kommunen freigestellt, Hundesteuer zu erheben oder nicht. So können alle Kommunen auch selbst darüber entscheiden, ob sie “Bestandsschutz- “ oder “Härtefallregelungen“ anbieten und anwenden, um so dem Tierschutzgedanken und/oder der sozialen Komponente Rechnung zu tragen. Davon scheint man hier in Heinsberg aber weit entfernt zu sein.
Hier scheinen Hund und Halter nur als “Melkkühe“ gesehen zu werden.

 

Übrigens liebe Kommunalpolitiker, nur so zur Info: Hundehalter sind auch Wähler!

 

Welche Kommunen im Kreis Heinsberg nehmen eigentlich eine erhöhte Steuer für Listenhunde?
Hier die Antwort:

 

Kommune/Gemeinde/Stadt Höhere Listenhundesteuer Ja/Nein ?
Stadt Erkelenz Ja
Gemeinde Gangelt Ja
Stadt Geilenkirchen Ja
Stadt Heinsberg Ja
Stadt Hückelhoven Nein
Gemeinde Selfkant Ja
Stadt Übach-Palenberg Ja
Gemeinde Waldfeucht Nein
Stadt Wassenberg Ja
Stadt Wegberg Ja

(Stand: Mai 2018)

 

Hundesteuersätze im Kreis Heinsberg:

Stadt/Gemeinde normaler
Steuersatz (Euro)
Steuersatz
2ter Hund (Euro)
Steuersatz
Anlagehund (Euro)
Steuersatz
2ter Anlagehund (Euro)
Stadt Heinsberg 60,00 je 84,00 552,00 je 798,00
Stadt Erkelenz 56,00 je 98,00 448,00 je 784,00
Stadt Geilenkirchen 60,00 je 82,00 300,00 je 410,00
Gemeinde Gangelt 54,00 je 78,00 540,00 je 780,00
Gemeinde Selfkant 47,00 je 78,00 480,00 je 680,00
Stadt Wegberg 90,00 je 122,00 650,00 je 850,00
Gemeinde Waldfeucht 42,00 je 72,00
Stadt Wassenberg 54,00 je 90,00 250,00 je 400,00
Stadt Hückelhoven 48,00 je 84,00

(Stand: Mai 2018)

Es gilt zu beachten, dass sich die Hundesteuer bei allen Städten und Gemeinden ab dem 3ten und jedem weiteren Hund noch einmal erhöht und dieser höhere Betrag dann ab dem ersten Hund (also je Hund) zu zahlen ist (siehe dazu Beispiel der Hundesteuersätze der Stadt Heinsberg in der ersten Tabelle oben).

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