Kampfhunde


„Kampfhundediskussion“

 

 

 

Wenn es um die Einstufung von Hunderassen in die Kategorie „gefährliche Hunde“ (im allgemeinen Sprachgebrauch „Kampfhunde“) geht muss ich allen Ernstes die Frage an die Politiker aller Ebenen stellen: Wisst Ihr eigentlich überhaupt noch was Ihr tut???

Die ganze „Kampfhundediskussion“ kam ins Rollen durch den unsagbar traurigen und schlimmen Vorfall am 26.06.2000 in Hamburg, bei dem der 6-jährige Volkan Kaya von 2 Hunden (Staffordshire-Terrier und Pitbull) totgebissen wurde. Natürlich darf dieser Vorfall nicht verharmlost werden und so etwas darf sich nie wiederholen.
Das Problem war hier aber nicht der Hund als solches, sondern der verantwortungslose Hundehalter, der seinen Hund abgerichtet und scharf gemacht hat.
Nach diesem Vorfall wurde dann vollkommen kopflos gehandelt, einfach deshalb, weil vorallem Politiker aber auch Beamte meinten, möglichst schnell etwas tun zu müssen. Als Konsequenz wurden bundesweit (und in Konsequenz sogar europaweit) schärfere Kampfhundeverordnungen und Rasselisten erlassen, bei denen Fachleute überhaupt nicht beteiligt wurden. Weder Tierpsychologen noch Verhaltensforscher, weder Tierärzte noch Kynologen wurden an den Verordnungen und Rasselisten beteiligt und so sind diese das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden! Bei der Erstellung von Rasselisten haben sich die verantwortlichen Politiker einzig und allein auf das Aussehen von Hunden gestützt und diese für „gefährlich“ erklärt!

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die nachstehenden Links verweisen, die das Thema beispielhaft beschreiben. Diesen Ausführungen ist eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen. Wenn Sie sich detailliert informieren möchten, dann lesen Sie die Artikel aufmerksam und bis zum Schluß durch. Es lohnt sich!

 

1. Artikel:     „Rasselisten und kein Ende“ >>

2. Artikel:     „Der Fall Volkan“ >>      und      auch hier >>

3. Artikel:     „Von Hunden und Gesetzen“ >>

 

Wenn man ins Landeshundegesetz NRW schaut (siehe Auszug §3 unten), dann stellt man fest, dass die Gefährlichkeit bestimmter Rassen lediglich „vermutet“ wird. D.h., es ist nicht erwiesen, dass diese Rassen gefährlich sind, dennoch wird an solchen schwachsinnigen Rasselisten festgehalten, die ohne Beteiligung Fachkundiger erlassen wurden. Unverhältnismäßig hohe Hundesteuern für Listenhunde werden also nur auf eine reine Vermutung hin erhoben!!! Merkwürdig nicht?
In jedem Gerichtsverfahren, indem es nicht um Listenhunde geht, würde niemals nur eine Vermutung ausreichen, um darauf ein Urteil zu stützen … bei der „Kampfhundediskussion“ scheint es auszureichen. Hier werden in einschlägigen Gerichtsverfahren diese Rasselisten als Grundlage anerkannt. Man dreht in diesem Lande eben alles so, wie man es braucht! Aber das ist ja nicht nur bei diesem Thema so!

 

Auszug aus dem Landeshundegesetz NRW:

 

§ 3 Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.

 

Es gab mal eine Internetseite, die mit weit mehr als 1500 Beispielen (mit Fotos dokumentiert) belegte, wie friedlich die Hunde der angeblich „gefährlichen“ Rassen sind! Auf diesen Seiten wurde beispielhaft dokumentiert, wie Kinder und sogar Kleinkinder mit den Hunden spielten usw.
Diese Internetseite wurde zwischenzeitlich überarbeitet und steht unter dem folgenden Link zur Verfügung:

„schuldig-geboren.de“


Ein bezeichnender Name für diese Internetseite, der viel aussagt! Schuldig geboren … in unserem Land werden Hunde, die nicht gefährlicher sind als jeder andere Hund, ohne Auffälligkeit auf reine Vermutung hin einfach „schuldig“ gesprochen, nur weil sie einer Rasse angehören, die von unfähigen Politikern und Beamten auf eine Liste gesetzt wurde.

 

Hallo Ihr Politiker aller Ebenen:

 

Begreift es doch endlich, es gibt keine „Kampfhunde“!!!

 

Das Problem existiert real überhaupt nicht. Wenn es denn wirklich ein Problem gibt, das zeigt der Fall des kleinen Volkan (siehe oben) sehr deutlich, dann befindet sich dieses Problem am anderen Ende der Leine (denn dort befindet sich der Hundehalter)!

 

Der Hund wird von seinem Menschen zu dem gemacht, was er ist, nicht von seiner Rassezugehörigkeit!!!

 

Unsere Gesetze sind auch ohne Rasselisten weitreichend genug, um die Menschen vor wirklich gefährlichen Hunden zu schützen. Das waren sie auch schon vor dem schrecklichen Hamburger Vorfall. Dieser hätte verhindert werden können, wenn die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nur genutzt worden wären. Wir haben in dieser Hinsicht kein Gesetzesdefizit!

 

Zu erwähnen bleibt hier noch der Wesenstest!

Auch hier kann ich nur fragen? Wer hat sich solch einen Schwachsinn ausgedacht?
In solchen Wesenstests werden die Hunde längere Zeit in schwierige Situationen geführt und bewusst provoziert. Jogger rennen auf sie zu, Betrunkene bedrohen sie oder die Hunde müssen angebunden warten und Passanten ignorieren. Zum Teil werden Situationen provoziert, die weit von der Realität abweichen und mit einem seriösen Wesenstest nichts mehr zu tun haben. Dabei würden wohl selbst die meisten „Nicht-Listenhunde“ zu „Kampfhunden“ mutieren und „Schoßhündchen“ zu „Kampfschoßhündchen“. Wenn schon Wesenstest, dann aber fachlich versiert und wirklichkeitsnah!

Im Zuge der Lawine des Erlassens von „Kampfhundeverordnungen“ haben wohl die Politiker direkt erkannt, dass man gleichzeitig die Steuern für solche Hunde drastisch anheben sollte, um die Zahl der „gefährlichen“ Hunde damit in Grenzen zu halten (so der offizielle Tenor). Nun mag es durchaus sein, dass sich einige potentielle Hundehalter von solch hohen Steuern abschrecken lassen, einen Listenhund anzuschaffen, aber ist denn wirklich die Anzahl der Listenhunde gesunken? Gibt es denn tatsächlich seit dem weniger Listenhunde oder beruhte die Erhöhung der Hundesteuer für Listenhunde möglicherweise eher auf klar kalkulierte Berechnungen, um damit die maroden Haushalte der Kommunen aufzubessern? Wer weiss!? Auf jeden Fall wird kein Hund durch höhere Steuern ungefährlicher, das ist Fakt! Aber warum soll man als Kommune nicht daran mitverdienen!?

Meiner Meinung nach wird seit der Einführung der Rasselisten massiv gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Es hat nachweislich eine Menge Fälle gegeben, wo Hunde von Rasselisten – ohne wirklich gefährlich zu sein – eingeschläfert wurden. Aber auch ohne solch drastischen Vorfälle gibt es genügend andere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. Ich möchte hier nur die Stichworte Leinen- und Maulkorbzwang anführen. Es ist mit dem Tierschutzgedanken desweiteren unvereinbar, dass Listenhunde wegen zu hoher Hundesteuern nicht mehr gehalten werden können und dann im Tierheim abgegeben werden müssen.

Und hier schliesst sich der Kreis wieder zur Hundesteuer:

Steigende und hohe Hundesteuersätze (ohne Rücksicht auf das Einkommen) haben zur Folge, daß sich immer mehr Hundebesitzer aus sozial schwächeren Bevölkerungsschichten, darunter überwiegend ältere und einsame Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Liebling trennen müssen. Ein Hund der abgeschoben werden muß leidet und dies verstößt gegen den Tierschutzgedanken.

 

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