Hundesteuer-Infos (Langfassung)

Infos zur Hundesteuer

(L a n g f a s s u n g )

 

                     

 

 

 

Einleitung:

 

Die Hundesteuer in Deutschland ist nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern kein juristisches, sondern ein rein politisches Problem, für die von Seiten der Kommunen keinerlei Erhebungszwang besteht.

Nur in den Bundesländern Saarland – Baden Würtemberg – Bremen – Hamburg und Berlin sind die Kommunen dazu verpflichtet Hundehaltung zu besteuern. In den anderen Bundesländern – also auch in Nordrhein-Westfalen – besteht keine Hundesteuerpflicht.

 

Dies bedeutet, dass die jede Stadt oder Gemeinde in NRW (also auch die Stadt Heinsberg) selbst darüber entscheiden kann, an der Hundesteuer festzuhalten oder Sie abzuschaffen.

 

Einige Städte z.B. in Hessen haben die Hundesteuer inzwischen ganz abgeschafft!
Auch in Europa ist Deutschland eines der wenigen Länder, in denen die Hundehaltung und damit die Tierliebe zum Mitgeschöpft „Hund“ noch besteuert wird.

Die Hundesteuer wurde einst vor rund 200 Jahren als Luxussteuer in England eingeführt und ist heute auch dort wieder abgeschafft, obwohl England zu einem der hundereichsten Länder Europas zählt. Damit stammt die Hundesteuer noch aus einer Zeit, in der man auch für Dienstboten Steuern zahlen musste. In unserem modernen Steuersystem ist sie nicht mehr zeitgemäß.

 

Daneben ist die Hundesteuer unsozial, ungerecht, tierschutzwidrig, sittenwidrig und möglicherweise sogar verfassungswidrig.

 

Viele europäische Länder haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt, indem sie diese Luxusbesteuerung für Hundehaltung sinnvollerweise, aber auch aus ethisch, moralisch und verfassungsrechtlichen Bedenken, ganz abgeschafft haben.

In Deutschland wird in allen Bundesländern von vorgefertigten Mustersatzungen (kommunales Abgabengesetz) des Städte- u. Gemeindebundes abgeschrieben. Hundesteuer gab es schon immer, woraus Kommunalpolitiker ein Gewohnheitsrecht für alle Zeiten ableiten wollen. 


Bei den Argumenten vieler Kommunalpolitiker in Deutschland für eine Hundesteuer handelt es sich um reine zweckbezogene Alibiargumente um der übrigen Bevölkerung die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer zu suggerieren mit der Zielsetzung finanzpolitischer Interessenswahrung (Fiskalzweck) für die öffentlichen Kassen der Kommunen und Gemeinden. Hierbei muß betont werden, daß gerade für Großstädte, wegen der hohen Steuersätze, die Hundesteuer eine enorm lukrative Geldeinnahmequelle bedeutet.

Steuern, wie die Hundesteuer, bedeuten einen erheblichen Einschnitt in die persönliche Freiheit (von Hund und Hundehalter).
Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass nicht die Abschaffung der Hundesteuer zu begründen ist, sondern eine Begründung für die Aufrechterhaltung dieser anachronistischen Steuer durch den Gesetzgeber oder Satzungsgeber zu erfolgen hat!

 

Die Hundesteuer ist keine Aufwandssteuer:

 

Die Hundesteuer als Aufwandssteuer zu deklarieren ist falsch! Der Begriff Aufwandsteuer orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, hier des Hundehalters. Dabei wird davon ausgegangen, dass derjenige, der sich einen Hund anschaffen und unterhalten kann auch eine zusätzliche Steuer – die Hundesteuer – zahlen kann.
Tatsache jedoch ist: Kein Mensch schafft sich einen Hund an weil er reich ist oder weil er es sich finanziell leisten kann, sondern weil er als Hundefreund auf die für ihn deutlich verbesserte Lebensqualität durch Hundehaltung einfach nicht verzichten möchte. Dafür ist der Hundefreund sogar bereit, an anderen Enden des Haushaltes zu sparen. Im Übrigen fallen für einen Hundehalter zusätzliche Kosten für Unterhalt des Hundes und medizinische Versorgung etc. an. Hier dann noch eine Steuer zu erheben hat dabei für manchen Hundehalter eine „erdrosselnde“ Wirkung.
Hundehaltung ist kein Luxus, sondern ist oftmals die beste Medizin für seinen Menschen. Dagegen könnte man z.B. die Pferdehaltung schon eher als Luxus bezeichnen, weil man dafür zum Teil einen nicht unerheblichen Aufwand betreiben muss. Aber auch hierfür wäre eine Steuer ebenso nicht tragbar.
Im Übrigen dürfen Aufwandssteuern nur auf Sachen erhoben werden. Tiere und damit auch der Hund sind seit Herbst 1990 aber nicht mehr als Sache im Gesetz definiert, sondern als leidensfähige Mitgeschöpfe (siehe hierzu auch unter “Die Hundesteuer ist tierschutzwidrig“ weiter unten). Somit sind Hunde dem Begriff der „Sache“ entrückt und rechtlich nicht mehr geeignet, um an sie eine „Aufwandsteuer“ anzuknüpfen. Geradezu absurd ist es, die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Hundehalters daraus abzuleiten, daß er für die Folgekosten und den Unterhalt des Tieres aufkommen kann. Der Hundehalter, der seinem Tier die ordnungsgemäße Grundversorgung angedeihen läßt, erfüllt zugleich eine sittliche und tierschutzgesetzliche Pflicht. Gehört er zu den Leuten mit mittlerem bis kleinem Einkommen, so wird er diese für ihn selbstverständliche Pflicht als tierlieber Mensch oft unter Einsparungen an anderen Stellen des privaten Haushaltes erfüllen. Hier ist die Hundehaltung dann gerade nicht Ausdruck eines gut gefüllten Geldbeutels, sondern im Gegenteil, Zeichen persönlicher – aus Tierliebe geborener – Opferbereitschaft.


 

 

 

 

 

Die Hundesteuer ist verfassungswidrig und willkürlich:

 

Die Hundehaltung gehört zur allgemeinen Lebensführung, sie ist Ausdruck des grundgesetzlich gesicherten Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit Art. 2 GG.
Eine Hundesteuer wirkt dem Recht des Tierhalters auf ungestörte Tierhaltung entgegen und behindert dieses. Der Wunsch zur Hundehaltung darf für den Tierfreund nicht durch eine Besteuerung erschwert werden. Wegen ihres substanzverzehrenden Charakters (hohe Steuersätze, erhöhte „Kampfhundesteuer“ und progressive Doppelbesteuerung ab dem 2. und für jeden weiteren Hund) verstößt die Hundesteuer gegen Art.14 GG, welcher das Recht am Eigentum schützt.

Wegen der Steuerhöhe und der Steuerprogression, insbesondere bei einer Mehrhundehaltung, erfüllt die Hundesteuer den Tatbestand einer „Erdrossellungssteuer“ mit substanzverzehrendem Charakter die das Recht am Eigentum gefährdet. Art. 14 GG schützt das Eigentum; der Eigentümer eines Lebewesens darf nicht schlechter gestellt werden, als der Eigentümer einer Sache.
Hundefreunde in unserem Land gehören nicht gerade zu den Großverdienern der Nation. Sie finanziell bluten zu lassen nur weil sie ein Herz für Tiere haben und Hunde lieben, ist ein politischer Skandal für unser sozialdemokratisches Gemeinwesen, ein steuerrechtliches Unding. Dies ist willkürlich und machtmißbräuchlich, das ist undemokratisch!

Nach meinem Rechtsverständnis verstößt die Hundesteuer darüber hinaus eindeutig gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG), da aus einer Gesamtzahl von Haustieren die Hunde willkürlich herausgegriffen werden. Ausgehend von dem Gleichheitsgrundsatz, der Gleiches gleich behandelt sehen will und Ungleiches ungleich, müssten eigentlich alle Haustiere besteuert werden oder keines. Ein Hundehalter kann hiernach eine Gleichbehandlung mit anderen Tierhaltern verlangen.

Ausserdem erfolgt die Besteuerung der Hunde in allen Gemeinden Deutschlands unterschiedlich. Die Steuersätze werden von den einzelnen Kommunen in freier und willkürlicher Selbstentscheidung festgesetzt, wie dies bei keiner anderen Steuerart möglich wäre. Auch hier ist ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz zu erkennen, denn hier werden Hundehalter nicht gleich, sondern willkürlich ungleich besteuert.

Hinzu kommen noch höhere Steuereinnahmen durch eine willkürliche und ungerechtfertigte Auflistung bestimmter Rassen (Rasselisten), die jederzeit erweitert werden kann, wobei hier nicht nur der Hundehalter finanziell hoch belastet wird, hierbei wird zugleich auch sein bis zu diesem Zeitpunkt völlig unauffälliger und liebenswürdiger Familienhund plötzlich als „Kampfhund“ deklariert. Für Beißvorfälle einzelner Hunde, die in den falschen Händen scharf gemacht und oft gequält werden, ist ausschließlich unser Strafrecht und die Haftpflichtversicherung des Hundehalters zuständig und nicht die Hundesteuer. In diesem Fall würde die Hundesteuer eine Art „Strafsteuer“ darstellen, was nicht zulässig ist.

Unter Anwendung kommunalem Steuerfindungs- und Selbstverwaltungsrechts wird die tiefe emotionale Liebe und Zuneigung des Bürgers zu seinem Hund für kommunalfinanzpolitische Interessen (Fiskalzweck) schamlos mißbraucht. Der Steuersatz (Höhe) wird, je nach finanziellem Bedarf der öffentlichen Kassen von den Kommunen willkürlich festgesetzt, wie dies sonst bei keiner anderen Steuerart möglich und durchführbar wäre. Der Willkür zur Geldbeschaffung durch die Kommunen ist dadurch Tür und Tor geöffnet.

 

      Die Hundesteuer ist tierschutzwidrig:

 

Die Hundesteuer ist tierschutzwidrig, denn am 01.09.1990 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (§90a BGB) in Kraft getreten. Dieses geht von der im Tierschutzrecht verankerten Auffassung aus, dass das Tier ein Mitgeschöpf des Menschen und ein schmerzempfindendes, leidensfähiges Lebewesen ist, dem gegenüber der Mensch zum Schutz und zur Fürsorge verpflichtet ist. Dieser Grundgedanke soll innerhalb der „gesamten Rechtsordnung“ gelten. Diese Aufwertung der Tierhaltung verdient besondere Beachtung. Allein aus diesem Grund ist die Erhebung von Hundesteuer m.E. nicht mehr zulässig.

Die ordnungspolitische Zielsetzung der Hundesteuer findet jedenfalls ihre Grenze an der neuen Rechtsstellung des Tieres! Ich verweise in diesem Zusammenhang auch noch auf die Tatsache, dass der Tierschutz seit einiger Zeit als Staatsziel im Grundgesetz verankert wurde (Art. 20a GG). Nach meiner Auffassung darf das Tier „Hund“ im Rahmen dieser neuen Rechtsstellung der Tiere keine Ausnahme bilden und als einziges Tier im gesamten Tierreich besteuert werden. Schon allein aus diesem Grund ist eine Abschaffung der Hundesteuer längst überfällig und dringend geboten!

Im Übrigen ist die Hundesteuer auch deshalb tierschutzwidrig, weil die Hundehaltung für manche Bürger durch Hundesteuer (insbesondere für Hunde der Rasselisten) erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird. Die Folge ist, dass immer mehr Hunde ihr Dasein im Tierheim fristen müssen. Für Hunde sogenannter „Rasselisten“, die von absolut unkundigen Beamten und Politikern aufgestellt wurden, werden Steuersätze verlangt, die so hoch sind, dass sich ein Durchschnittsverdiener einen solchen Hund nicht mehr leisten kann. Die Folge: Diese Hunde, die das Pech haben zufällig einer solchen Rasse anzugehören, werden ihr Leben
im Tierheim verbringen müssen, egal ob sie nun bissig sind oder nicht. Im Übrigen gibt es keine Rasse, die als „Kampfhund“ bezeichnet werden kann. Dies besagen mehrere kynologische Gutachten erfahrener Experten. Bei Hunden, die auffällig werden, liegt dies im Regelfall an dem verantwortungslosen Halter, der einen solchen Hund „scharf“ macht, um sich damit zu brüsken. Eine erhöhte Hundesteuer für solche Hunde ist demzufolge nicht nur tierschutzwidrig, sondern zusätzlich auch ungerecht.

Steigende Hundesteuersätze (ohne Rücksicht auf das Einkommen) haben zur Folge, daß sich immer mehr Hundebesitzer aus sozial schwächeren Bevölkerungsschichten, darunter überwiegend ältere und einsame Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Liebling trennen müssen. Ein Hund der abgeschoben werden muß leidet und dies verstößt gegen den Tierschutzgedanken.

 

Die Hundesteuer ist unsozial und ungerecht:

 

Eine steuergerechte Gleichbehandlung, wie sonst bei allen anderen Steuerarten selbstverständlich, wird aus Gründen kommunalfinanzieller Interessen den Hundefreunden verwehrt, weil die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Hundehalters unberücksichtigt bleibt.

Die alte Frau, die sich nur knapp über dem Sozialhilfesatz befindet, muß für ihren Mischlingsfindling, den sie aus Mitleid und gegen Vereinsamung aus dem Tierheim zu sich genommen hat, denselben hohen Steuerbetrag für ihren Hund entrichten wie der reiche Industrielle für seinen teuren Rassehund. Wenn diese alte Frau ihre kleine Rente mit ihrem Hund verzehrt, so setzt sich der Fiskus, hier bei uns also die Stadt Heinsberg, ungeniert mit an den Tisch und hält die Hand auf. Dies ist zutiefst unsozial und ungerecht!

Für den kleinsten Hund wird derselbe Steuersatz abverlangt, wie für den größten. Ab dem zweiten und jeden weiteren Hund wird ein erhöhter Steuersatz („Steuerprogression“) abverlangt, welcher dann auch beim Ersthund zu Buche schlägt. Das gibt es bei keiner anderen Steuerart. Dies ist Diskriminierung einer hundeliebenden Minderheit ohne Lobby!

 

 

Die Hundesteuer erfüllt keinen ordnungspolitischen Zweck:

 

Auch der oft von Kommunen vorgeschobene Grund, dass durch die Hundesteuer eine Eindämmung der Hundehaltung erzielt werden soll, ist nicht nachvollziehbar. In gesamt Deutschland und insbesondere auch in Heinsberg gibt es keine Hundeplage die eine Eindämmung durch Steuern rechtfertigen würde, was allerdings im Übrigen auch nicht Aufgabe einer Steuer wäre.
Auch ist nicht zu befürchten, dass mehr Hunde gehalten würden, wenn es keine Hundesteuer gäbe, denn niemand hält sich einen Hund nur weil er dafür keine Steuer zahlen muss.
Ebenso ist nicht nachvollziehbar, dass die Haltung bestimmter Hunderassen aufgrund eines abstrakten Gefährdungspotenzials generell und langfristig eingedämmt werden soll, um die durch sie möglicherweise entstehenden Gefahren und Belästigungen für die Allgemeinheit zu verringern. Sofern es überhaupt und objektiv betrachtet potenziell gefährliche Hunderassen gibt, so ist es auch hier nicht Aufgabe einer Steuer, lenkend tätig zu werden. Eine mögliche “Gefahrenvorsorge“ durch die Erhebung von Steuern ist damit weder zulässig noch geeignet, da hierfür kommunales Ordnungsrecht zuständig ist.

Auch mit dem landesweit herrschenden Märchen, das die Hundesteuer wegen der Reinigung der öffentlichen Flächen erhoben wird muss Schluß sein. Die Hundesteuer wird nicht wegen Hundekot und der damit verbundenen Reinigung erhoben, dies wäre finanzverfassungsrechtlich nach dem Bundessteuergesetz nicht zulässig; beides steht in keinem Zusammenhang. So auch bestätigt in einer Urteilsbegründung des Mannheimer Verwaltungsgerichtes.
Im Umkehrschluß würde es ja ansonsten für jeden Hundehalter bedeuten, dass er als Hundesteuerzahler die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht wegmachen müsste, da er ja dafür die Steuer bezahlt. Um uneinsichtige Hundehalter zu sanktionieren, die den Hundekot nicht selbst wegmachen, ist kommunales Ordnungsrecht zuständig, was nach polizeilicher Verordnung als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafen oder Bußgeldern geahndet werden kann. Damit lassen sich Einzelfälle hinreichend sanktionieren.

 

Weitere Aspekte der Hundehaltung:

 

Hunde sind ein Stück Natur, sie geben Nähe zu etwas Lebendigem. Sie entspannen, wirken dem Alltagsstreß entgegen und sorgen somit für unser körperliches und seelisches Wohlbefinden. Was dem Menschen gut tut und somit die Krankenkassen deutlich entlastet, das darf nicht durch eine Steuer erschwert werden. Studien renomierter Institute haben ergeben das viele Betten in Altersheimen leerbleiben, weil ein Hund da ist, dem sich der alte Mensch verantwortlich fühlt und der sagt: So lange ich meinen Hund habe, so lange gehe ich nicht ins Altersheim.
Man könnte auch einmal die Krankenkassen aufsuchen und sie fragen, wie viel sie eigentlich deswegen sparen, weil gerade der Hund für den Menschen oftmals die beste Medizin ist. Immer wieder bestätigt seitens medizinischer Studien im In- und Ausland!

 

Zudem hält die Hundehaltung in unserem Land eine ganze Industrie am Leben mit hunderttausenden von Arbeitsplätzen, wovon der Staat und auch die Kommunen (durch Gewerbesteuereinnahmen) wiederum erhebliche Vorteile haben. Die Politiker aller Ebenen in Deutschland (Bund, Land, Kommune) sollten nicht die Kuh schlachten, die sie eigentlich „melken“ wollen.

Tatsächlich sind Hunde in Deutschland ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, wie Mitarbeiter des volkswirtschaftlichen Seminars der Georg-August-Universität Göttingen in einer Studie herausgefunden haben:

Rund um den Hund werden demnach hierzulande ca. fünf Milliarden Euro pro Jahr durch die Hundehaltung umgesetzt. Weit mehr als 100.000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt am Hund. In Deutschland bellen immerhin gut fünf Millionen Hunde, in etwa 13 Prozent der Haushalte gehört ein Hund zur Familie. Anders gesagt: Fast zehn Millionen Deutsche leben unter einem Dach mit einem Hund als vierbeinigen Hausgenossen.

 

Zusammenfassend die Vorzüge der Hundehaltung allgemein:

 

1.) Ein Hund fördert die Gesundheit des Menschen.
2.) Ein Hund hilft gegen Einsamkeit, besonders bei alten Menschen.
3.) Ein Hund hat therapeutische und soziale Vorzüge für Kinder.
4.) Kosten der Krankenkassen bei Hundehaltern werden verringert.
5.) Hunde schaffen Arbeitsplätze und somit auch Steuereinnahmen in Form von Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer!

 

 

 

Appell an die verantwortlichen Politiker:


In der Geschichte unseres Landes mussten Minderheiten ohne Lobby immer leidvolle Erfahrungen machen. Für finanzielle Interessen öffentlicher Kassen wurden Hundefreunde in unserem Land und somit auch in unserer Stadt über viele Jahrzehnte zu lange finanziell geknebelt. Es wurde durch politisch strategische Handlungsweisen suggestiv Einfluß ausgeübt auf die unbefangene und freie Meinungsbildung der Nichthundehalter gegen die Hundefreunde. Mit Reizbegriffen wie Hundekot, Kampfhund, Gefahr und Belästigung der Allgemeinheit durch Hunde usw., nur um damit die Rechtmäßigkeit einer Hundesteuer der übrigen Bevölkerung zu suggerieren.

Ich appelliere an das sittliche, ethische und moralische Empfinden der verantwortlichen Politiker, hier also insbesondere die Räte der Städte und Gemeinden, dieser politischen Strategie zu entsagen und die ungerechteste und umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, endlich abzuschaffen.
Die Liebe und tiefe Zuneigung des Bürgers zu seinem Hund sollte nicht für steuer- u. finanzpolitische Interessen missbraucht werden.
Wie bereits Eingangs erwähnt liegt es allein bei Ihnen als Räte in den Städten und Gemeinden unseres Landes (NRW), an der Hundesteuer festzuhalten oder sie abzuschaffen, da von Seite des Landes Nordrhein-Westfalen kein Erhebungszwang für diese Steuer besteht.

Heben Sie die Hundesteuersatzungen auf und sorgen Sie so für die Abschaffung der Hundesteuer in unserer den Städten und Gemeinden unseres Landes!!!

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